Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
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Bauleitplanverfahren; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Mödishofen - Bei den Angern“
Bauleitplanverfahren;
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Mödishofen - Bei den Angern“ in der Entwurfsfassung vom 15.09.2026 für die Grundstücke Fl.Nrn. 1167, 1176 (TF), 1176/7, 1176/9, 1176/11, 1176/12, 1176/14, 1179/5 (TF), 1179/8 (TF), 1353 (TF), 1356 (TF), 1357 (TF), 1358/1 (TF) und 1362/5 (TF), je Gemarkung Ustersbach
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2026 den Beschluss gefasst, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 15 „Mödishofen - Bei den Angern“ in der Fassung vom 25.07.2017, in Kraft getreten am 11.08.2017, für die Grundstücke Fl.Nrn. 1167, 1176 (TF),
1176/7, 1176/9, 1176/11, 1176/12, 1176/14, 1179/5 (TF), 1179/8 (TF), 1353 (TF), 1356 (TF), 1357 (TF), 1358/1 (TF) und 1362/5 (TF), je Gemarkung Ustersbach, zu ändern. Das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB soll Anwendung finden.
Planungsanlass und Planungsziele:
Der Änderungsbereich ist bereits überwiegend bebaut. Zur Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an den bestehenden baulichen Bestand und zur Gewährleistung einer rechtssicheren Planungsgrundlage ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Bei der baulichen Umsetzung stellt sich heraus, dass einige Festsetzungen, insbesondere die sehr detaillierten Festsetzungen zur baulichen Gestaltung, nicht mehr zeitgemäß sind und nicht im Sinne der zukünftigen Bauherren getroffen wurden. Aus diesem Grund wurde im Gemeinderat angeregt, die bestehenden Festsetzungen zu überarbeiten und zu vereinfachen.
- Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs 2, der in der Planzeichnung mit MD-3 gekennzeichnet ist, werden außer der Art der zulässigen baulichen Nutzung und zur Zahl der zulässigen Wohneinheiten keine weiteren qualifizierte Festsetzungen getroffen. Darüber hinaus richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben hier gem. § 30 Abs. 3 BauGB nach § 34 BauGB,
- Erweiterung/Vergrößerung der Baufenster im WA-2,
- Aufhebung der festgesetzten Gestaltung der Verkehrsflächen einschließlich der Be-pflanzung entlang der Straßen „Angerweg“, „Hopfenweg“ und „Malzweg“,
- Aufhebung der festgesetzten Firstrichtung bis auf Fl.Nr. 1176/7 und 1176/23,
- Überarbeitung und Reduzierung der gestalterischen Festsetzungen,
- Verlegung des Begegnungsplatzes von bisher südlich der Fl.Nr. 1176/26 auf die Fl.Nr. 1176/30,
- Die ursprüngliche Begegnungsplatzfläche südlich der Fl.Nr. 1176/26 und die Fl.Nr. 1176/37 werden als Wohnbaufläche festgesetzt.
Die vorgenannten Planungsziele sind nicht abschließend und können jederzeit aktualisiert werden. Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von STEINBACHER-CONSULT mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß städtebaulich begleitet.
Planzeichnung (nicht maßstäblich) zum Öffnen bitte hier klicken.
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit Beschluss am 15.09.2026 hat der Gemeinderat für die o.g. Bauleitplanung in der Entwurfsfassung vom 15.09.2026 die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Der Bauleitplanentwurf mit entsprechender Planzeichnung, Textteil und Begründung i.d.F.v. 15.09.2026 wird in der Zeit vom
Montag, 21.09.2026 mit Donnerstag, 22.10.2026
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde unter www.ustersbach.de, unter der Rubrik auf der Startseite „Bauleitplanung“ bzw. der Adresse https://www.ustersbach.de/leben-in-ustersbach/bauen-wohnen/bauleitpanung sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal à Gemeindename: Ustersbach à „laufende Bauleitplanverfahren“ einsehbar. Auf diesen angegebenen Internetadressen ist auch der Inhalt der Bekanntmachung eingestellt. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB ohne die Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, von dem Umweltbericht nach
§ 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Folgende bekannte umweltbezogenen Gutachten/Aussagen liegen mit aus:
1. Baugrunderkundung / Baugrundgutachten, Fa. Crystal Geotechnik GmbH, 86919 Utting, vom 14.12.2016.
2. Schalltechnisches Gutachten, Fa. ACCON GmbH, 86153 Augsburg (Berichtsnummer ACB-0916-7567/04) vom 28.09.2016.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dokumente:
- 2016-09-28_Schalltechnisches Gutachten Fa. ACCON GmbH
- 2016-12-14_Baugrundgutachten_Crystal Geotechnik GmbH
- 126170-1-BL-BEG_2026-09-09_zur_GR-Sitzung_2026-09-15
- 126170-1-BL-SAT_2026-09-10_zur_GR-Sitzung_2026-09-15
- 126170-1-BP-VA_2026-09-10_zur_GR-Sitzung_2026-09-15
- 2017-07-25 BP Nr. 15 -Mödishofen bei den Angern- mit Unterschriften
- BP Nr. 15 Mödishofen bei den Angern Textl. Festsetzung und Begründung
- 2026-09-16; Datenschutzinformationspflichten 1. Änd. BP Nr. 15 UST
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