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Friedhöfe

Eine Beisetzung findet in Deutschland überwiegend auf dem Friedhof statt. Grund hierfür ist der sogenannte Friedhofszwang. Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Ausnahmen werden nur bei bestimmten Bestattungsarten gemacht. Ein Beispiel für eine solche Ausnahme ist die Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen auf See beigesetzt wird. Die meisten Friedhöfe bieten unterschiedliche Grabarten wie z.B. Familiengräber, Einzelgräber, Urnengräber und dgl. an.

Für Informationen steht Ihnen Frau Scherer von der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Hermine Scherer

Standesamt

© Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen
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