Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
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Bebauungsplan Ustersbach Nr. 18 „Ost, nördlich der Eisbühlstraße“, in der Entwurfsfassung vom 04.06.2024
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.11.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Ustersbach Nr. 18 „Südlich Lebensmittelmarkt und nördlich der Eisbühlstraße“ beschlossen. In der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2024 wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes in Nr. 18 „Ost, nördlich der Eisbühlstraße“ geändert.
Planungsanlass:
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für Wohngebäude im Rahmen der Gesamtentwicklung Ustersbach Ost - Neue Ortsmitte. Dabei sollen neben klassischen Einzel- und Doppelhäusern verstärkt auch Mehrfamilienhäuser berücksichtigt werden, um kostengünstigen Wohnraum insbesondere für junge und alte Menschen sowie auch Familien zu ermöglichen. Die Planung sieht die Errichtung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) vor. Das Planungsgebiet liegt im Osten von Ustersbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 1,44 ha Fläche und befindet sich östlich des Orts auf einer Ackerfläche. Westlich liegt die Grundschule mit Turnhalle und nördlich vorgelagerten Sportbereichen. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 112 und 113 sowie ein kleiner Teil der Fl. Nr. 111, Gemarkung Ustersbach. Der erforderliche Ausgleich erfolgt auf der Fl. Nr. 1377 der Gemarkung Ustersbach. Der vorliegende Bebauungsplan soll in seinem Geltungsbereich einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost“ ersetzen, für den parallel ein Aufhebungsverfahren durchgeführt wird.
Im Rahmen der Gesamtentwicklung „Neue Ortsmitte Ustersbach“ werden insgesamt ein Verfahren zur 10. Flächennutzungsplanänderung sowie separate Verfahren (Einbeziehungssatzung Nr. 4 sowie Bebauungsplan Nr. 16) zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt. Hierbei stellt die vorliegende Planung den dritten und letzten Bereich der verbindlichen Bauleitplanung dar. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ustersbach i.d.F. vom 27.02.1996 wird derzeit durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neue Ortsmitte Ustersbach Ost“ geändert. Dort ist die geplante Entwicklung des Gesamtgebietes „Ustersbach-Ost“ dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs (nicht maßstäblich) - zum Öffnen bitte hier klicken.
Planungsziele:
- Als Art der Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet „WA“ vorgesehen.
- Im WA1 sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, im WA2 nur Mehrfamilienhäuser.
- Die Anbindung und Erschließung des Wohngebiets erfolgen über die neu geplante Straße von der B300 durch das Sonder- und Gewerbegebiet. Diese wird dann schmäler fortgeführt, da für das Wohngebiet kein Lkw-Begegnungsverkehr mehr erforderlich und gewünscht ist.
- Im Bereich des Wohngebiets ist eine ringförmige Erschließung geplant, die im Einbahnverkehr oder mit beiden Fahrrichtungen verwirklicht werden kann. Es ist eine entsprechende Verkehrsberuhigung als Wohnstraße vorgesehen.
- Für den fußläufigen Verkehr sowie Radfahrende wird die direkte Verbindung nach Nordwesten zum Kindergarten, Supermarkteingangsbereich und Richtung Schulgelände berücksichtigt. Auch nach Süden ist eine Fuß- und Radweg-Verbindung zur Eisbühlstraße geplant, die ggf. von Rettungsfahrzeugen genutzt werden kann, nicht jedoch für den allgemeinen motorisierten Verkehr.
- Die öffentlichen Grünflächen nördlich der Eisbühlstraße im Bereich der Ortsrandeingrünung werden zugleich als Flächen für die Wasserwirtschaft und die Regelung des Wasserabflusses festgesetzt.
- Die erforderlichen Ausgleichsflächen mit ca. 1.085 m² werden auf einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 1377 Gmkg. Ustersbach, nachgewiesen.
Diese sind nicht abschließend und können jederzeit aktualisiert werden. Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von Terrabiota, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 13a, 82319 Starnberg städtebaulich begleitet.
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.06.2024 den Beschluss gefasst, für die o.g. Planfassung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.06.2024 liegt in der Zeit vom
Montag, 17.06.2024 mit Mittwoch, 17.07.2024
im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.ustersbach.de, sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des
§ 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden
(bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
An umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch/Erholung
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus dem Plangebiet auf benachbarte Wohngebiete sowie Gemeinbedarfsflächen
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus zusätzlichem Verkehrslärm
- Keine Beeinträchtigungen der Erholungsinfrastruktur und -möglichkeiten
Wasser
- Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
- Aussagen zu Eingriffen in das Grundwasser
- Aussagen zu Außengebietsabflüssen bei Starkregen im Rahmen einer durchgeführten Gefährdungs- und Fließweganalyse mit Risikobeurteilung
Boden/Fläche
- Flächenversiegelung
- Flächeninanspruchnahme
Pflanzen/Tiere
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind
- Auswirkungen auf die Vegetation
- Auswirkungen auf relevante tierische Artengruppen
- Arten- und naturschutzrechtliche Verringerungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Klima/Luft
- Auswirkungen auf das Mikroklima
Landschaftsbild
- Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild
- Kompensation landschaftlicher Eingriffe: grünordnerische Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
Kultur- und sonstige Sachgüter
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten
Zudem liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/Aussagen aus:
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 25.10.2022, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA II 86514 Ustersbach, Projektnummer 1439.22
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 15.01.2021, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA I, Ustersbach, Projektnummer 1172.20
- Schalltechnische Untersuchung der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH vom 17.05.2024, Bezeichnung: LA22-243-G01-T03-01
- Gefährdungs- und Fließweganalyse sowie Planungskonzept zur Außengebietswasserableitung südlich der B300 für Bauleitplanung „östlich Forum Ustersbach“ der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG vom 15.05.2024
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) der Terrabiota Landschaftsarchitekten vom 05.07.2022, ergänzt am 13.06.2023, 16.01.2024 und 04.06.2024, Bezeichnung: „Ustersbach Ost – neue Ortsmitte“
- Ausgleichskonzept Fl.Nr. 1377 Gmkg. Ustersbach vom 04.06.2024
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dokumente:
- 2021-01-15; Baugrundgutachten BPlan Nr. 18 UST
- 2022-10-25; Baugrundgutachten B-Plan Nr. 18 UST
- 2024-05-15; Erläuterungsbericht Planungskonzept Außengebietswasser südlich der B300 - Stei
- 2024-05-17; Schallschutzgutachten BEKON Nr. LA22-243-G01-T03-01 für BP Nr. 18 UST
- 2024-06-04; SAP- ergänzt Ustersbach Ost - neue Ortsmitte
- 2024-06-05; Vorlage Datenschutzinformationspflichten BP Nr. 18 UST
- 240604_Ust_BP-WA_Text-UB-Vorentwurf_240605
- 240604_Ustersbach-BP18-WA-ges-Vorentwurf-240605
- Anl0_Vorkonzept-Varianten_240206
- Anl3_Ausgleich1377_240604