Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
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Aufhebung des Bebauungsplanes Ustersbach Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost“ in der Fassung vom 22.10.1996, in Kraft seit dem 01.07.2005; Aufhebungssatzung in der Entwurfsfassung vom 16.01.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat am 07.11.2023 und 16.01.2024 den Beschluss gefasst, für den rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost“ Ustersbach in der Fassung vom 22.10.1996, in Kraft seit dem 01.07.2005, für die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 99, 112, 113, 114, 202 und 203 Gmkg. Ustersbach, das Aufhebungsverfahren durchzuführen.
Planungsanlass und Planungsziele:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost", vom 22.10.1996, in Kraft seit dem 01.07.2005, liegt östlich vom Schul- und Kulturzentrum Forum Ustersbach. Der Be-bauungsplan wurde noch nicht umgesetzt, es wurden weder die Erschließungsstraßen hergestellt, geschweige denn eine Bebauung der Grundstücke vorgenommen.
Vielmehr plant die Gemeinde aktuell, im Osten des Hauptorts auf der unbebauten Fläche östlich des Forums Ustersbach auf den Grundstücken Fl.Nrn. 110, 111, 112 und 113 ein neues Baugebiet zu entwickeln. Dort sollen ein Kinderhaus entstehen, zusätzlich weitere Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen und die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht werden, außerdem eine kleine Fläche für gewerbliche Nutzung sowie Wohnbauflächen. Hierfür wurde bereits die 10. Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet. Parallel wurden der Vorentwurf für den BP Nr. 16 „Ustersbach Ost-Neue Dorfmitte“ sowie eine Einbeziehungssatzung für das Kinderhaus erarbeitet, für die bereits die Offenlegungsverfahren durchgeführt wurden. Diese Planungen sowie ein weiterer Bebauungsplan für ein Allgemeines Wohngebiet im Süden der Grundstücke Fl.Nrn. 112 und 113, für den der Aufstellungsbeschluss vom 07.11.2023 vorliegt, sollen im Westen die jeweiligen Bereiche des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 6 mit seinen Gewerbeflächen ersetzen. Somit können große Teilflächen des Bebauungsplans Ustersbach Nr. 6 nicht mehr umgesetzt werden.
Die restliche Gewerbefläche mit den Grundstücksnummern 3, 5, 6 sowie Teilflächen einer Verkehrsfläche (Stichstraße mit Wendeeinrichtung) liegen auf dem landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 114, Gmkg. Ustersbach. Hier sind seitens des Eigentümers keine gewerblichen Bauflächen vorgesehen oder gewünscht. Eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist dort auch seitens der Gemeinde nicht mehr geplant, da dies zu Konflikten mit der vorgesehenen und erforderlichen Wohnnutzung führen würde. Daher wird parallel zu den oben genannten Bauleitplanverfahren eine Aufhebung des nicht mehr erforderlichen Bebauungsplans Nr. 6 durchgeführt. Die in der Planung ebenfalls festgesetzten Verkehrsflächen werden ebenfalls nicht mehr benötigt, so dass der Plan in seiner Gesamtheit aufgehoben wird.
Geltungsbereich der Aufhebungssatzung (nicht maßstäblich) - zum Öffnen bitte hier klicken.
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von Terrabiota, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 13a, 82319 Starnberg städtebaulich begleitet.
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit Beschluss am 16.01.2024 hat der Gemeinderat für die o.g. Planfassung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, beschlossen.
Der Aufhebungssatzungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. v. 16.01.2024 liegt in der Zeit vom
Montag, 06.05.2024 bis einschließlich Freitag, 07.06.2024
im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Er kann auch im Internet unter www.ustersbach.de, sowie über das zentrale Internetportal
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Bauleitplanentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des
§ 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zu den Bauleitplänen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
An umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch/Erholung
- Erholungsfunktion und Gesundheit des Menschen sind weniger beeinträchtigt, da keine zusätzlichen Verkehre entstehen und die Vegetation nicht mehr verändert wird.
Wasser
- Durch die geringere Versiegelung und Bebauung wird die Versickerungsfähigkeit positiv beeinflusst.
Boden/Fläche
- Durch den Verzicht auf eine gewerbliche Bebauung mit Ausbau der angrenzenden Verkehrsflächen wird dem Grundsatz des Flächensparens Rechnung getragen und die Neuversiegelung begrenzt.
- Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen
Pflanzen/Tiere
- Landwirtschaftliche Feldflur bleibt unversiegelt, zumindest saisonal bewachsen und somit für Tiere nutzbar.
- Randliche Gehölze bleiben erhalten und werden nicht durch Eingriffe in die Verkehrsflächen oder Baustellenflächen beeinträchtigt.
Klima/Luft
- Durch die geringere Versiegelung und Bebauung wird das Kleinklima positiv beeinflusst.
Landschaftsbild
- Entlastung bzw. Verbesserung, da der neue Ortsrand weniger weit in die Landschaft rückt und im Osten keine Gebäude und befestigten Flächen entstehen.
- Im Rahmen der neuen Bebauungspläne werden zudem weniger große Gebäude entstehen und der Ortsrand durch Pflanzungen gestaltet.
Kultur- und sonstige Sachgüter
Mit Ausnahme der Landwirtschaftlichen Nutzung sowie der angrenzenden Straßen sind keine Kultur- und Sachgüter betroffen. Die landwirtschaftliche Nutzung profitiert vom Erhalt der Flächen als Acker.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dokumente:
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Bebauungsplan Ustersbach Nr. 17 „Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Straße“ in der Entwurfsfassung vom 16.04.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Das Offenlegungsverfahren zum Bebauungsplanverfahren Ustersbach Nr. 17 „Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Straße“ in der Entwurfsfassung vom 05.12.2023, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 27.12.2023 – 02.02.2024 statt. Die in dieser Zeit eingegangenen Einwendungen und Anregungen hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 16.04.2024 TOP 5.0 – 5.12 behandelt sowie Abwägungsentscheidungen getroffen und Einzelbeschlüsse gefasst. Außerdem hat er in seiner Sitzung vom 16.04.2024 beschlossen, da der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, den aktuellen Planentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen erneut einzuholen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs (nicht maßstäblich) - zum Öffnen bitte hier klicken.
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird vom Architekturbüro Gerhard Glogger, Blumenstraße 2, 86483 Balzhausen, städtebaulich begleitet.
Der Bebauungsplanentwurf Ustersbach Nr. 17 „Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Straße“, mit Begründung und Umweltbericht i.d.F.v. 16.04.2024 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) liegen in der Zeit vom
Montag, 27.05.2024 bis einschließlich Montag, 10.06.2024
im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.ustersbach.de, sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des
§ 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Entwurf des Bauleitplans in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, § 4a Abs. 3 BauGB.
An umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch/Erholung
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus dem Plangebiet auf benachbarte Wohn- und Dorfgebiete
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus zusätzlichem Verkehrslärm
- Aussagen zu Geruchsbelastungen aus den angrenzenden und umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben.
- Aussagen zu Geruchs-, Lärm- und Staubimmissionen durch Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen
Boden
- Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung
- Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Bodens
- Baugrundbeschaffenheit
Wasser
- Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.
- Aussagen zu wild abfließenden Hangwässern und daraus resultierenden Überschwemmungsgefahren
- Aussagen zur Überschwemmungsgefahr wegen zusätzlich versiegelter Flächen
Fläche
- Flächenversiegelung
- Flächeninanspruchnahme
Pflanzen/Tiere
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind
- Auswirkungen durch verschiedene Pflanzenarten auf benachbarte Obstkulturen
- Auswirkungen auf relevante tierische Artengruppen
- Arten- und naturschutzrechtliche Verringerungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Klima/Luft
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten
Landschaftsbild
- Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Kompensation landschaftlicher Eingriffe: grünordnerische Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
Kultur- und sonstige Sachgüter
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten
Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/Aussagen aus:
- Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanverfahren “Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Straße“ in der Gemeinde Ustersbach, Bericht-Nr. ACB-0721-9642/03 Stand 19.07.2021
- Schalltechnische Stellungnahme zur planbedingten Verkehrslärmzunahme, Vorhaben: Bebauungsplan Ustersbach Nr. 17 “Sonstiges Sondergebiet süd-westlich der Dinkelscherbener Straße“ in der Gemeinde Ustersbach, Bericht-Nr. STHE / 9642_05_St_Rev2 Stand 17.10.2023
- Baugrunduntersuchung über die Möglichkeit zur Versickerung von Niederschlagsabflüssen nach der Gründung einer Gewerbefläche Zott Ustersbach Landkreis Augsburg, Bayern, Gutachten – vom 12.10.2020, Projekt – Nr. 20507-2
- Relevanzbegehung Artenschutz und „Worst-case“-Bewertung, Gemeinde Ustersbach, Bebauungsplan Nr. 17 / Fa. Zott,
- Gemeinde Ustersbach, Bebauungsplan Nr. 17 I Fa. Zott. Kartierungen im Frühjahr 2022 vom 30.12.2023
- eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dokumente:
- 2.ENT_SO DINKELSCHERBENER STR. USTERSBACH_1
- 04 - Gutachten Baugrunduntersuchung von Boden und Wasser (Hurler)
- 05 - 210719 Schallschutzgutachten Stand 19.07.2021
- 06 - 231017 Schallt. Stellungnhame planbedingte Verkehrslärmzunahme-942_05_St_Rev2
- 07 - 220307 B-Plan SO Ustersbach- Relevanz-Artenschutz_BioBüroSchreiber_März2022
- 08 - 230209 B-Plan SO Ustersbach- Nachkartierungen-2022_BioBüroSchreiber_Dez2022-
- 240416 B-Plan SO Ustersbach- Begründung 2. Entwurf-Änd. markiert
- 240416 B-Plan SO Ustersbach- Satzung-2. Entwurf-Änd. markiert
- 240416 B-Plan SO Ustersbach- Umweltbericht 2. Entwurf-Änd. markiert
- 2024-05-13 Vorlage Datenschutzinformationspflichten
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Bebauungsplan Ustersbach Nr. 18 „Ost, nördlich der Eisbühlstraße“, in der Entwurfsfassung vom 04.06.2024
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.11.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Ustersbach Nr. 18 „Südlich Lebensmittelmarkt und nördlich der Eisbühlstraße“ beschlossen. In der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2024 wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes in Nr. 18 „Ost, nördlich der Eisbühlstraße“ geändert.
Planungsanlass:
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für Wohngebäude im Rahmen der Gesamtentwicklung Ustersbach Ost - Neue Ortsmitte. Dabei sollen neben klassischen Einzel- und Doppelhäusern verstärkt auch Mehrfamilienhäuser berücksichtigt werden, um kostengünstigen Wohnraum insbesondere für junge und alte Menschen sowie auch Familien zu ermöglichen. Die Planung sieht die Errichtung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) vor. Das Planungsgebiet liegt im Osten von Ustersbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 1,44 ha Fläche und befindet sich östlich des Orts auf einer Ackerfläche. Westlich liegt die Grundschule mit Turnhalle und nördlich vorgelagerten Sportbereichen. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 112 und 113 sowie ein kleiner Teil der Fl. Nr. 111, Gemarkung Ustersbach. Der erforderliche Ausgleich erfolgt auf der Fl. Nr. 1377 der Gemarkung Ustersbach. Der vorliegende Bebauungsplan soll in seinem Geltungsbereich einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost“ ersetzen, für den parallel ein Aufhebungsverfahren durchgeführt wird.
Im Rahmen der Gesamtentwicklung „Neue Ortsmitte Ustersbach“ werden insgesamt ein Verfahren zur 10. Flächennutzungsplanänderung sowie separate Verfahren (Einbeziehungssatzung Nr. 4 sowie Bebauungsplan Nr. 16) zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt. Hierbei stellt die vorliegende Planung den dritten und letzten Bereich der verbindlichen Bauleitplanung dar. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ustersbach i.d.F. vom 27.02.1996 wird derzeit durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neue Ortsmitte Ustersbach Ost“ geändert. Dort ist die geplante Entwicklung des Gesamtgebietes „Ustersbach-Ost“ dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs (nicht maßstäblich) - zum Öffnen bitte hier klicken.
Planungsziele:
- Als Art der Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet „WA“ vorgesehen.
- Im WA1 sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, im WA2 nur Mehrfamilienhäuser.
- Die Anbindung und Erschließung des Wohngebiets erfolgen über die neu geplante Straße von der B300 durch das Sonder- und Gewerbegebiet. Diese wird dann schmäler fortgeführt, da für das Wohngebiet kein Lkw-Begegnungsverkehr mehr erforderlich und gewünscht ist.
- Im Bereich des Wohngebiets ist eine ringförmige Erschließung geplant, die im Einbahnverkehr oder mit beiden Fahrrichtungen verwirklicht werden kann. Es ist eine entsprechende Verkehrsberuhigung als Wohnstraße vorgesehen.
- Für den fußläufigen Verkehr sowie Radfahrende wird die direkte Verbindung nach Nordwesten zum Kindergarten, Supermarkteingangsbereich und Richtung Schulgelände berücksichtigt. Auch nach Süden ist eine Fuß- und Radweg-Verbindung zur Eisbühlstraße geplant, die ggf. von Rettungsfahrzeugen genutzt werden kann, nicht jedoch für den allgemeinen motorisierten Verkehr.
- Die öffentlichen Grünflächen nördlich der Eisbühlstraße im Bereich der Ortsrandeingrünung werden zugleich als Flächen für die Wasserwirtschaft und die Regelung des Wasserabflusses festgesetzt.
- Die erforderlichen Ausgleichsflächen mit ca. 1.085 m² werden auf einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 1377 Gmkg. Ustersbach, nachgewiesen.
Diese sind nicht abschließend und können jederzeit aktualisiert werden. Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von Terrabiota, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 13a, 82319 Starnberg städtebaulich begleitet.
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.06.2024 den Beschluss gefasst, für die o.g. Planfassung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.06.2024 liegt in der Zeit vom
Montag, 17.06.2024 mit Mittwoch, 17.07.2024
im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.ustersbach.de, sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des
§ 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden
(bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
An umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch/Erholung
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus dem Plangebiet auf benachbarte Wohngebiete sowie Gemeinbedarfsflächen
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus zusätzlichem Verkehrslärm
- Keine Beeinträchtigungen der Erholungsinfrastruktur und -möglichkeiten
Wasser
- Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
- Aussagen zu Eingriffen in das Grundwasser
- Aussagen zu Außengebietsabflüssen bei Starkregen im Rahmen einer durchgeführten Gefährdungs- und Fließweganalyse mit Risikobeurteilung
Boden/Fläche
- Flächenversiegelung
- Flächeninanspruchnahme
Pflanzen/Tiere
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind
- Auswirkungen auf die Vegetation
- Auswirkungen auf relevante tierische Artengruppen
- Arten- und naturschutzrechtliche Verringerungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Klima/Luft
- Auswirkungen auf das Mikroklima
Landschaftsbild
- Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild
- Kompensation landschaftlicher Eingriffe: grünordnerische Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
Kultur- und sonstige Sachgüter
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten
Zudem liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/Aussagen aus:
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 25.10.2022, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA II 86514 Ustersbach, Projektnummer 1439.22
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 15.01.2021, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA I, Ustersbach, Projektnummer 1172.20
- Schalltechnische Untersuchung der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH vom 17.05.2024, Bezeichnung: LA22-243-G01-T03-01
- Gefährdungs- und Fließweganalyse sowie Planungskonzept zur Außengebietswasserableitung südlich der B300 für Bauleitplanung „östlich Forum Ustersbach“ der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG vom 15.05.2024
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) der Terrabiota Landschaftsarchitekten vom 05.07.2022, ergänzt am 13.06.2023, 16.01.2024 und 04.06.2024, Bezeichnung: „Ustersbach Ost – neue Ortsmitte“
- Ausgleichskonzept Fl.Nr. 1377 Gmkg. Ustersbach vom 04.06.2024
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dokumente:
- 2021-01-15; Baugrundgutachten BPlan Nr. 18 UST
- 2022-10-25; Baugrundgutachten B-Plan Nr. 18 UST
- 2024-05-15; Erläuterungsbericht Planungskonzept Außengebietswasser südlich der B300 - Stei
- 2024-05-17; Schallschutzgutachten BEKON Nr. LA22-243-G01-T03-01 für BP Nr. 18 UST
- 2024-06-04; SAP- ergänzt Ustersbach Ost - neue Ortsmitte
- 2024-06-05; Vorlage Datenschutzinformationspflichten BP Nr. 18 UST
- 240604_Ust_BP-WA_Text-UB-Vorentwurf_240605
- 240604_Ustersbach-BP18-WA-ges-Vorentwurf-240605
- Anl0_Vorkonzept-Varianten_240206
- Anl3_Ausgleich1377_240604