Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
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10. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes Ustersbach für den Bereich „Neue Ortsmitte – Ustersbach Ost“ in der Entwurfsfassung vom 06.02.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Das frühzeitige Offenlegungsverfahren mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, zur 10. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplans Ustersbach für den Bereich „Neue Ortsmitte – Ustersbach Ost“ in der Entwurfsfassung vom 16.02.2023, fand in der Zeit vom 10.07.2023 bis 11.08.2023 statt. Die in dieser Zeit eingegangenen Einwendungen und Anregungen hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 07.11.2023 behandelt und Einzelbeschlüsse sowie den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gefasst. In der Sitzung vom 06.02.2024 wurde zudem ergänzend ein Einzelbeschluss gefasst. Die Planzeichnung, welche Sie hier einsehen können ist nicht maßstäblich.
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von Terrabiota Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 13a, 82319 Starnberg, städtebaulich begleitet.
Der Planentwurf zur 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Ustersbach für den Bereich „Neue Ortsmitte – Ustersbach Ost“ in der Fassung vom 06.02.2024, mit Begründung und Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) liegen in der Zeit vom
Montag, 11.03.2024 bis einschließlich Mittwoch, 10.04.2024
im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Er kann auch im Internet unter www.ustersbach.de, sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
An umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch/Erholung
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus dem Plangebiet auf benachbarte Wohn- und Sondergebiete sowie Gemeinbedarfsflächen
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus zusätzlichem Verkehrslärm
Wasser
- Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
- Aussagen zu Eingriffen in das Grundwasser
Boden/Fläche
- Flächenversiegelung
- Flächeninanspruchnahme
Pflanzen/Tiere
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind
- Auswirkungen auf die Vegetation
- Auswirkungen auf relevante tierische Artengruppen
- Arten- und naturschutzrechtliche Verringerungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Klima/Luft
- Auswirkungen auf das Mikroklima
Landschaftsbild
- Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Kompensation landschaftlicher Eingriffe: grünordnerische Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
Kultur- und sonstige Sachgüter
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten
Neben dem Umweltbericht liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/Aussagen aus:
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) der Terrabiota Landschaftsarchitekten vom 05.07.2022, ergänzt am 13.06.2023 und 16.01.2024, Bezeichnung: „Ustersbach Ost – neue Ortsmitte“
- Schalltechnische Untersuchung der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH vom 31.05.2023, Bezeichnung: LA22-243-G01-T01-01 sowie vom 24.01.2024, Bezeichnung: LA22-243-G01-T02-E01-01
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 25.10.2022, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA II 86514 Ustersbach, Projektnummer 1439.22
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 15.01.2021, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA I, Ustersbach, Projektnummer 1172.20
- eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dokumente:
- GTA Baugrundgutachten Erschließung Baugebiet südl. B300 BA I; 15.01.2021
- GTA Baugrundgutachten Erschließung Baugebiet südl. B300 BA II; 25.10.2022
- EBS Nr. 4 BEKON -Gutachten Lärmimmission LA22-243-G01-T01-01-Rev1; 31.05.2023
- SAP Gutachten ergänzt - Ustersbach Ost neue Ortsmitte; 16.01.2024
- Schalltechnische Untersuchung BEKON BP Nr. 16 UST; 24.01.2024
- Entwurf Planzeichnung 10. Änd. FNP UST; 06.02.2024
- Erläuterung und UWB 10. Änd. FNP UST; 06.02.2024
- Bauleitplanung südl. der B300 - Gefährdungs- und Fließweganalyse und Lösungskonzept Außengebietswasser 01.03.2024
- Vorlage Datenschutzinformationspflichten; 21.02.2024
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Bebauungsplan Ustersbach Nr. 16 „Ustersbach Ost – Neue Ortsmitte“, in der Entwurfsfassung vom 06.02.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Das frühzeitige Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Ustersbach Nr. 16 „Ustersbach Ost – Neue Ortsmitte“, in der Entwurfsfassung vom 13.06.2023 fand in der Zeit vom 31.07.2023 – 31.08.2023 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 15.09.2023 bis 16.10.2023 statt. Die in dieser Zeit eingegangenen Einwendungen und Anregungen hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 16.01.2024, TOP 12.0 – 12.14, behandelt sowie Abwägungsentscheidungen getroffen und Einzelbeschlüsse gefasst. Außerdem hat er in seiner Sitzung vom 06.02.2024 TOP 6 beschlossen, für die Entwurfsfassung vom 06.02.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes hier öffnen (nicht maßstäblich)
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von Terrabiota, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 13a, 82319 Starnberg städtebaulich begleitet.
Der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. v. 06.02.2024 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) liegt in der Zeit vom
Montag, 11.03.2024 mit Mittwoch, 10.04.2024
im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Er kann auch im Internet unter www.ustersbach.de, sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
An umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch/Erholung
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus dem Plangebiet auf benachbarte Wohngebiete sowie Gemeinbedarfsflächen
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus zusätzlichem Verkehrslärm
Wasser
- Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
- Aussagen zu Eingriffen in das Grundwasser
Boden/Fläche
- Flächenversiegelung
- Flächeninanspruchnahme
Pflanzen/Tiere
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind
- Auswirkungen auf die Vegetation
- Auswirkungen auf relevante tierische Artengruppen
- Arten- und naturschutzrechtliche Verringerungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Klima/Luft
- Auswirkungen auf das Mikroklima
Landschaftsbild
- Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Kompensation landschaftlicher Eingriffe: grünordnerische Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
Kultur- und sonstige Sachgüter
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten
Zudem liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/Aussagen aus:
- Schalltechnische Untersuchung der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH vom 24.01.2024, Bezeichnung: LA22-243-G01-T02-E01-01
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) der Terrabiota Landschaftsarchitekten vom 05.07.2022, ergänzt am 13.06.2023 und 16.01.2024, Bezeichnung: „Ustersbach Ost – neue Ortsmitte“
- Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur „Umweltverträglichkeitsprüfung (gemäß §7 Abs. 1 UVPG) Lebensmittelvollsortimenter südlich B300 auf den Fl.Nrn. 112 T, 113 T, Gemarkung und Gemeinde Ustersbach“ der Terrabiota Landschaftsarchitekten vom 22.05.2023
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 25.10.2022, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA II 86514 Ustersbach, Projektnummer 1439.22
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 15.01.2021, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA I, Ustersbach, Projektnummer 1172.20
- eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dokumente:
- Baugrundgutachten BPlan Nr. 16 UST 15.01.2021
- Baugrundgutachten BPlan Nr. 16 UST 25.10.2022
- UVPG BPlan Nr. 16 UST 22.05.2023
- Ausgleichsfläche Lageplan B-Plan Nr. 16 UST 16.01.2024
- SAP-Gutachten ergänzt BP Nr. 16 UST 16.01.2024
- Schalltechnische Untersuchung BEKON BP Nr. 16 UST 24.01.2024
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 16 Ustersbach - Begründung und Umweltbericht 06.02.2024
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 16 Ustersbach - Planzeichnung und textliche Festsetz 06.02.2024
- Bauleitplanung südl. der B300 - Gefährdungs- und Fließweganalyse und Lösungskonzept Außengebietswasser 01.03.2024
- Vorlage Datenschutzinformationspflichten B-Plan Nr. 16 UST 17.01.2024
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Einbeziehungssatzung Nr. 4 „Haus der Kinder östlich Forum“ Ustersbach in der Entwurfsfassung vom 16.01.2024
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Das Offenlegungsverfahren gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 HS 2 BauGB zum Bauleitplanverfahren Einbeziehungssatzung Nr. 4 „Haus der Kinder östlich Forum“ Ustersbach, in der Entwurfsfassung vom 13.06.2023 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 10.07.2023 – 11.08.2023, statt. Die in dieser Zeit eingegangenen Einwendungen und Anregungen hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 07.11.2023, TOP 6.0 – 6.8, behandelt sowie Abwägungsentscheidungen getroffen und Einzelbeschlüsse gefasst. Außerdem hat er in seiner Sitzung vom 16.01.2024 TOP 10 erneut Einzelbeschlüsse gefasst und beschlossen, da der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, den aktuellen Planentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung hier öffnen (nicht maßstäblich)
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von Terrabiota, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 13a, 82319 Starnberg städtebaulich begleitet.
Die Einbeziehungssatzung mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. v. 16.01.2024 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) liegt in der Zeit vom
Montag, 11.03.2024 mit Mittwoch, 10.04.2024
im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Sie kann auch im Internet unter www.ustersbach.de, sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
An umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch/Erholung
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus dem Plangebiet auf benachbarte Wohn- und Sondergebiete sowie Gemeinbedarfsflächen
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus zusätzlichem Verkehrslärm
Wasser
- Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
- Aussagen zu Eingriffen in das Grundwasser
Boden/Fläche
- Flächenversiegelung
- Flächeninanspruchnahme
Pflanzen/Tiere
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind
- Auswirkungen auf die Vegetation
- Auswirkungen auf relevante tierische Artengruppen
- Arten- und naturschutzrechtliche Verringerungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Klima/Luft
- Auswirkungen auf das Mikroklima
Landschaftsbild
- Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Kompensation landschaftlicher Eingriffe: grünordnerische Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
Kultur- und sonstige Sachgüter
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten
Zudem liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/Aussagen aus:
- Schalltechnische Untersuchung der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH vom 31.05.2023, Bezeichnung: LA22-243-G01-T01-01
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) der Terrabiota Landschaftsarchitekten vom 05.07.2022, ergänzt am 13.06.2023 und 16.01.2024, Bezeichnung: „Ustersbach Ost – neue Ortsmitte“
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 25.10.2022, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA II 86514 Ustersbach, Projektnummer 1439.22
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 15.01.2021, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA I, Ustersbach, Projektnummer 1172.20
- eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dokumente:
- BGU 1172.20 Ustersbach, BG Südl. B300 15.01.2021
- IB GT-A Schnellbächer - 1439.22 Ustersbach BG Südl. B300 - BA II.PDF 25.10.2022
- Ausgleich auf Fl.Nr.1377 UST 04.05.2023
- EBS Nr. 4 BEKON -Gutachten Lärmimmission LA22-243-G01-T01-01-Rev1 31.05.2023
- EBS Nr. 4 UST SAP Gutachten 16.01.2024
- Ust_EBZ4-Kiga_ges-Entwurf 16.01.2024
- Ust_EBZ-Kiga_Text-Entwurf 16.01.2024
- Bauleitplanung südl. der B300 - Gefährdungs- und Fließweganalyse und Lösungskonzept Außengebietswasser 01.03.2024
- Vorlage Datenschutzinformationspflichten 21.02.2024