Einsichtnahme Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 10.05.2022 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV ab dem 25.07.2022 bis zum 31.08.2022
im Rathaus Gessertshausen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme ist während der Parteiöffnungszeiten Mo - Fr von 8.00 - 12.00 außer Di 14.00 - 18.00 Uhr möglich.
Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer Nr. BC 301, BC 302, BC 303 im 3. Stock des Bohus-Center, Halderstr. 29, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558, -2643 bzw. -2585) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25€/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).
Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022 wurden bereits auf der Internet-Plattform Bori-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können dann als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.