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Veräußerung eines Baugrundstückes in Mödishofen, Angerweg 4

    Die Gemeinde Ustersbach veräußert ein voll erschlossenes Baugrundstück am Ortsrand in Mödishofen

    Die Gemeinde Ustersbach veräußert das Baugrundstück in Mödishofen, Angerweg 4 (Fl.Nr. 1176/23), gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2024 gegen Höchstgebot.

    Das Baugrundstück mit einer Größe von 693m² befindet sich in Ortsrandlage innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 15, Bei den Angern in Mödishofen, ist voll erschlossen und kann sowohl mit einem Einfamilienhaus als auch einem Doppelhaus bebaut werden.

     

    Für die Vergabe des Baugrundstückes gelten die nachfolgenden Regelungen:

     

    1. Informationen zur Vergabe gegen Höchstgebot (Bieterverfahren)

    Die folgenden Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Ustersbach unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“ zur Verfügung:

    • Bebauungsplan Nr. 15, Bei den Angern
    • Lageplan, aus dem die Lage des Grundstücks hervorgeht
    • Festlegung zu Baugebot innerhalb von 7 Jahren ab notarieller Beurkundung und Wiederkaufsrecht, welches im Kaufvertrag vereinbart wird

    Das Mindestgebot liegt bei 280,00 €/m² (inkl. Erschließungskosten). Das Gebot ist in Euro pro Quadratmeter anzugeben und der Betrag auf volle Euro zu runden.

    Die berücksichtigungsfähigen Gebote werden nach dem u. g. Termin geöffnet und anschließend ausgewertet. Den Zuschlag für das Baugrundstück erhält grundsätzlich der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat. Bei gleichem Gebot entscheidet grundsätzlich das Los.

    Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde kann nicht abgeleitet werden.

    Die letztendliche Entscheidung behält sich der Gemeinderat vor.

     

    2. Richtigkeit der Angaben

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle vom Bieter gemachten Angaben richtig und

    vollständig sein müssen. Dies muss mit der Abgabe eines Angebots mit der Unterschrift bestätigt werden. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Bieterverfahren oder nach der Vergabeentscheidung zur Rückabwicklung führen. Die Kosten sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zu tragen.

     

    3. Kaufpreis, Ablösesumme, Beiträge und Kosten

    Das Grundstück wird voll erschlossen veräußert. Im Kaufpreis enthalten sind die

    Erschließungsbeiträge, der Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung und Wasserversorgung (fiktive Abrechnung entsprechend einem unbebauten Grundstück nach den jeweiligen Satzungen, Aufzahlung je nach Maß der Bebauung nach Fertigstellung möglich) sowie die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze für Wasser und Abwasser. Nicht im Kaufpreis enthalten sind z. B. die Hausanschlusskosten für Strom und Telekommunikationsanlagen, die vom jeweiligen Versorgungsträger direkt abgerechnet werden sowie Hausanschlusskosten Kanal und Wasser auf dem Grundstück. Sämtliche Kosten, Gebühren und Steuern werden, wie üblich, vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis getragen, einschließlich Grunderwerbssteuer.

    Nicht im Kaufpreis enthalten ist der reduzierte Neuherstellungsbeitrag für die Neuherstellung der Wasserversorgungseinrichtung in Höhe von 2.704,66 €. Diese sind zusätzlich zum Kaufpreis in vier Raten zu begleichen (1. Rate 676,15 €, weitere Raten 676,17 €).

     

    4. Abgabe eines Angebots

    Die Abgabe eines Angebotes muss in einem verschlossenen Umschlag erfolgen an:

    Gemeinde Ustersbach

    Hauptstr. 31

    86459 Gessertshausen

     

    Mit der Abgabe des Angebots muss eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts vorgelegt werden.

    Der Umschlag ist zwingend mit der Aufschrift „Angebot Baugrundstück Angerweg“ zu kennzeichnen. Ebenfalls muss der Name des Bieters oder der Bieter auf dem Umschlag vermerkt sein.

    Es können ausschließlich Gebote von Personen berücksichtigt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Der/die Bieter müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein.
    • Der/die Bieter können Einzelpersonen oder auch Paare, d. h. zwei Personen, sein.
    • Der/die Bieter müssen beim Erwerb des Grundstücks die Vertragspartner bzw. die Erwerber im Kaufvertrag sein.

     

    Frist zur Abgabe eines Angebots und Angebotsöffnung:

    Die Frist für die Abgabe eines Angebots endet mit Ablauf des 03. Juni 2024 um 12:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bieter dürfen bi der Angebotseröffnung zugegen sein. Diese findet am 03. Juni 2024 um 12:00 Uhr im Rathaus in 86459 Gessertshausen, Hauptstr. 31, im kleinen Sitzungssaal im Obergeschoß statt.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, d. h. Gebote, die nach dieser Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

    Die Gebote werden nach Auswertung der Angebote dem Gemeinderat bekannt gegeben.

    Der Name der Bieter wird auch nach der Entscheidung nicht öffentlich bekannt gegeben. Die Bieter erhalten von der Gemeindeverwaltung eine direkte Benachrichtigung.

     

    5. Ansprechpartner der Gemeinde

    Sollten Sie Fragen zur Vergaberichtlinie oder zum Bieterverfahren haben, können Sie sich gerne an uns wenden:

     

    Gemeinde Ustersbach

    Hauptstr. 31, 86459 Gessertshausen

    Ansprechpartner: Willi Reiter, Tel. 08238/3006-19 oder 08236/9589628

     

    Der Bebauungsplan ist unter folgendem Link "Bebauungspläne des Landkreises Augsburg (osrz-akdb.de)" einzusehen. 

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