Steuertermin 01. Juli 2024
Steuern und Gebühren werden zum 01.07.2024 zur Zahlung fällig
Amtliche Bekanntmachung
Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen
(Gessertshausen & Ustersbach)
Steuertermin 01.07.2024
Die Steuern und Gebühren für diejenigen, die keine Ratenzahlung, sondern Jahreszahlung nutzen, wird zum 01.07.2024 zur Zahlung fällig.
Hinweis: Für alle Nicht-Abbucher – nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens.
Vordrucke erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen.