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Abschaffung des Kinderreisepasses seit 01.01.2024

    Seit dem 01.01.2024 ist die Ausstellung und Verlängerung eines Kinderreisepasses nicht mehr möglich.

    Hiermit informieren wir Sie, dass seit dem 01. Januar 2024 die Ausstellung und Verlängerung eines Kinderreisepasses nicht mehr möglich ist, dies wurde mit einer Gesetzesänderung vom Bundestag beschlossen.

    Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

    Innerhalb Deutschland besteht eine Ausweispflicht ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

    Hinsichtlich Einreisebestimmungen in verschiedene Länder, informieren Sie sich bitte selbst bei den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

    Ab der Geburt ist die Ausstellung eines Personalausweises und Reisepasses möglich. Bis zum 24. Lebensjahr kostet der Personalausweis aktuell 22,80 Euro und der Reisepass 37,50 Euro. Beide Dokumente sind grundsätzlich 6 Jahre gültig, allerdings nur wenn das Kind auf dem Dokument noch erkennbar ist.

    Das Einwohnermeldeamt

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