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Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (z.B. im Kommunalabgabenrecht) der Gemeinde Gessertshausen, Gemeinde Ustersbach oder der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen (fakultatives Widerspruchsverfahren nach Art. 15 Abs. 1 AGVwGO) kann auch elektronisch eingelegt werden.

Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von den Gemeinden Gessertshausen und Ustersbach sowie von der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente.
Die Adresse lautet: rechtsbehelfe@vg-gessertshausen.de

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.