Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
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10. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes Ustersbach für den Bereich „Neue Ortsmitte – Ustersbach Ost“ in der Entwurfsfassung vom 06.02.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Das frühzeitige Offenlegungsverfahren mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, zur 10. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplans Ustersbach für den Bereich „Neue Ortsmitte – Ustersbach Ost“ in der Entwurfsfassung vom 16.02.2023, fand in der Zeit vom 10.07.2023 bis 11.08.2023 statt. Die in dieser Zeit eingegangenen Einwendungen und Anregungen hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 07.11.2023 behandelt und Einzelbeschlüsse sowie den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gefasst. In der Sitzung vom 06.02.2024 wurde zudem ergänzend ein Einzelbeschluss gefasst. Die Planzeichnung, welche Sie hier einsehen können ist nicht maßstäblich.
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von Terrabiota Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 13a, 82319 Starnberg, städtebaulich begleitet.
Der Planentwurf zur 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Ustersbach für den Bereich „Neue Ortsmitte – Ustersbach Ost“ in der Fassung vom 06.02.2024, mit Begründung und Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) liegen in der Zeit vom
Montag, 11.03.2024 bis einschließlich Mittwoch, 10.04.2024
im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Er kann auch im Internet unter www.ustersbach.de, sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
An umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch/Erholung
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus dem Plangebiet auf benachbarte Wohn- und Sondergebiete sowie Gemeinbedarfsflächen
- Aussagen zu Immissionsbelastungen aus zusätzlichem Verkehrslärm
Wasser
- Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
- Aussagen zu Eingriffen in das Grundwasser
Boden/Fläche
- Flächenversiegelung
- Flächeninanspruchnahme
Pflanzen/Tiere
- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind
- Auswirkungen auf die Vegetation
- Auswirkungen auf relevante tierische Artengruppen
- Arten- und naturschutzrechtliche Verringerungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Klima/Luft
- Auswirkungen auf das Mikroklima
Landschaftsbild
- Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Kompensation landschaftlicher Eingriffe: grünordnerische Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
Kultur- und sonstige Sachgüter
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten
Neben dem Umweltbericht liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/Aussagen aus:
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) der Terrabiota Landschaftsarchitekten vom 05.07.2022, ergänzt am 13.06.2023 und 16.01.2024, Bezeichnung: „Ustersbach Ost – neue Ortsmitte“
- Schalltechnische Untersuchung der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH vom 31.05.2023, Bezeichnung: LA22-243-G01-T01-01 sowie vom 24.01.2024, Bezeichnung: LA22-243-G01-T02-E01-01
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 25.10.2022, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA II 86514 Ustersbach, Projektnummer 1439.22
- Geotechnischer Bericht der Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH (GTA) vom 15.01.2021, Bezeichnung: Erschließung Baugebiet „Südlich B300“ BA I, Ustersbach, Projektnummer 1172.20
- eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dokumente:
- GTA Baugrundgutachten Erschließung Baugebiet südl. B300 BA I; 15.01.2021
- GTA Baugrundgutachten Erschließung Baugebiet südl. B300 BA II; 25.10.2022
- EBS Nr. 4 BEKON -Gutachten Lärmimmission LA22-243-G01-T01-01-Rev1; 31.05.2023
- SAP Gutachten ergänzt - Ustersbach Ost neue Ortsmitte; 16.01.2024
- Schalltechnische Untersuchung BEKON BP Nr. 16 UST; 24.01.2024
- Entwurf Planzeichnung 10. Änd. FNP UST; 06.02.2024
- Erläuterung und UWB 10. Änd. FNP UST; 06.02.2024
- Bauleitplanung südl. der B300 - Gefährdungs- und Fließweganalyse und Lösungskonzept Außengebietswasser 01.03.2024
- Vorlage Datenschutzinformationspflichten; 21.02.2024
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Aufhebung des Bebauungsplanes Ustersbach Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost“ in der Fassung vom 22.10.1996, in Kraft seit dem 01.07.2005; Aufhebungssatzung in der Entwurfsfassung vom 16.01.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat am 07.11.2023 und 16.01.2024 den Beschluss gefasst, für den rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost“ Ustersbach in der Fassung vom 22.10.1996, in Kraft seit dem 01.07.2005, für die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 99, 112, 113, 114, 202 und 203 Gmkg. Ustersbach, das Aufhebungsverfahren durchzuführen.
Planungsanlass und Planungsziele:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost", vom 22.10.1996, in Kraft seit dem 01.07.2005, liegt östlich vom Schul- und Kulturzentrum Forum Ustersbach. Der Be-bauungsplan wurde noch nicht umgesetzt, es wurden weder die Erschließungsstraßen hergestellt, geschweige denn eine Bebauung der Grundstücke vorgenommen.
Vielmehr plant die Gemeinde aktuell, im Osten des Hauptorts auf der unbebauten Fläche östlich des Forums Ustersbach auf den Grundstücken Fl.Nrn. 110, 111, 112 und 113 ein neues Baugebiet zu entwickeln. Dort sollen ein Kinderhaus entstehen, zusätzlich weitere Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen und die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht werden, außerdem eine kleine Fläche für gewerbliche Nutzung sowie Wohnbauflächen. Hierfür wurde bereits die 10. Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet. Parallel wurden der Vorentwurf für den BP Nr. 16 „Ustersbach Ost-Neue Dorfmitte“ sowie eine Einbeziehungssatzung für das Kinderhaus erarbeitet, für die bereits die Offenlegungsverfahren durchgeführt wurden. Diese Planungen sowie ein weiterer Bebauungsplan für ein Allgemeines Wohngebiet im Süden der Grundstücke Fl.Nrn. 112 und 113, für den der Aufstellungsbeschluss vom 07.11.2023 vorliegt, sollen im Westen die jeweiligen Bereiche des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 6 mit seinen Gewerbeflächen ersetzen. Somit können große Teilflächen des Bebauungsplans Ustersbach Nr. 6 nicht mehr umgesetzt werden.
Die restliche Gewerbefläche mit den Grundstücksnummern 3, 5, 6 sowie Teilflächen einer Verkehrsfläche (Stichstraße mit Wendeeinrichtung) liegen auf dem landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 114, Gmkg. Ustersbach. Hier sind seitens des Eigentümers keine gewerblichen Bauflächen vorgesehen oder gewünscht. Eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist dort auch seitens der Gemeinde nicht mehr geplant, da dies zu Konflikten mit der vorgesehenen und erforderlichen Wohnnutzung führen würde. Daher wird parallel zu den oben genannten Bauleitplanverfahren eine Aufhebung des nicht mehr erforderlichen Bebauungsplans Nr. 6 durchgeführt. Die in der Planung ebenfalls festgesetzten Verkehrsflächen werden ebenfalls nicht mehr benötigt, so dass der Plan in seiner Gesamtheit aufgehoben wird.
Geltungsbereich der Aufhebungssatzung (nicht maßstäblich) - zum Öffnen bitte hier klicken.
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird von Terrabiota, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 13a, 82319 Starnberg städtebaulich begleitet.
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit Beschluss am 16.01.2024 hat der Gemeinderat für die o.g. Planfassung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, beschlossen.
Der Aufhebungssatzungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. v. 16.01.2024 liegt in der Zeit vom
Montag, 06.05.2024 bis einschließlich Freitag, 07.06.2024
im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, öffentlich aus. Er kann auch im Internet unter www.ustersbach.de, sowie über das zentrale Internetportal
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Bauleitplanentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des
§ 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zu den Bauleitplänen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden.
An umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch/Erholung
- Erholungsfunktion und Gesundheit des Menschen sind weniger beeinträchtigt, da keine zusätzlichen Verkehre entstehen und die Vegetation nicht mehr verändert wird.
Wasser
- Durch die geringere Versiegelung und Bebauung wird die Versickerungsfähigkeit positiv beeinflusst.
Boden/Fläche
- Durch den Verzicht auf eine gewerbliche Bebauung mit Ausbau der angrenzenden Verkehrsflächen wird dem Grundsatz des Flächensparens Rechnung getragen und die Neuversiegelung begrenzt.
- Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen
Pflanzen/Tiere
- Landwirtschaftliche Feldflur bleibt unversiegelt, zumindest saisonal bewachsen und somit für Tiere nutzbar.
- Randliche Gehölze bleiben erhalten und werden nicht durch Eingriffe in die Verkehrsflächen oder Baustellenflächen beeinträchtigt.
Klima/Luft
- Durch die geringere Versiegelung und Bebauung wird das Kleinklima positiv beeinflusst.
Landschaftsbild
- Entlastung bzw. Verbesserung, da der neue Ortsrand weniger weit in die Landschaft rückt und im Osten keine Gebäude und befestigten Flächen entstehen.
- Im Rahmen der neuen Bebauungspläne werden zudem weniger große Gebäude entstehen und der Ortsrand durch Pflanzungen gestaltet.
Kultur- und sonstige Sachgüter
Mit Ausnahme der Landwirtschaftlichen Nutzung sowie der angrenzenden Straßen sind keine Kultur- und Sachgüter betroffen. Die landwirtschaftliche Nutzung profitiert vom Erhalt der Flächen als Acker.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dokumente: